Kirchenvorstandswahl
In unserer Landeskirche ist dieses Jahr Wahljahr. Zuerst, am 8. März wählen die Kirchvorstände die Synodalen unserer Landessynode, das Parlament der Landeskirche. Vertreten wird unser Kirchenbezirk durch zwei Laien und eine Pfarrperson, zur Wahl stehen jeweils doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten.
Am 20. September 2026 steht die Wahl unseres Kirchenvorstandes in der Kirchgemeinde an. Alle Gemeindeglieder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und in den Wählerlisten verzeichnet sind, können die neuen Mitglieder für den Kirchenvorstand wählen. Auch Briefwahl ist möglich.
Für die nächste Legislatur 2026 bis 2032 suchen wir Kandidatinnen und Kandidaten, die mit Freude und Engagement bereit sind, sich für die Kirchgemeinde einzusetzen. Spannende Zeiten und Aufgaben erwarten uns gemeinsam.
Wer ein Herz für unsere Gemeinde hat und Lust, seine Gaben und Fähigkeiten einzubringen, zudem mindestens 18 Jahre alt ist und wahlberechtigt, der kann für den Kirchenvorstand kandidieren. Allgemeine Informationen zu dieser Wahl sind zu finden unter: www.kirchenvorstand-sachsen.de