Trauhandlungen in der Ev.-Luth. Kirche Liebethal

Liebes Brautpaar,

Sie beabsichtigen, in unserer schönen Liebethaler Kirche zu heiraten.  Dazu dürfen wir Ihnen zunächst gratulieren und schon im Voraus einen schönen Hochzeitstag wünschen. Auch wenn Sie nicht zu unserer Kirchgemeinde gehören, stellen wir Ihnen unsere Kirche gern für Ihre Trauung bzw. einen Gottesdienst zur Eheschließung zur Verfügung. Allerdings möchten wir Sie bitten, die folgenden Hinweise zu beachten.

Kirchennutzung

(1) Eine Nutzung unserer Kirche ist für gottesdienstliche Handlungen möglich, wenn sie von einer/m Geistlichen einer Kirche oder Religionsgemeinschaft verantwortet wird, die Mitglied oder Gastmitglied der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) ist.

Pfarrer

(2) Für evangelische Kirchgemeinden ist die Beziehung der Gemeindeglieder zu ihrem Ortspfarrer sehr wichtig. Der Pfarrer Ihrer Gemeinde kennt Sie oder möchte Sie gern kennenlernen. Mit ihm werden Sie auch in Zukunft zu tun haben. Deshalb fragen Sie bitte immer zuerst, ob Ihr Ortspfarrer oder einen anderen Pfarrer, mit dem Sie in persönlicher Beziehung stehen, Ihre Trauung hier in Liebethal halten möchte. Dann würden wir Ihnen unsere Kirche zur Verfügung stellen und Sie würden Ihren Pfarrer mitbringen.

(3) Kann Ihr Ortspfarrer das nicht leisten, dann lassen wir Sie nicht im Stich – wir fragen unsere Pfarrer vor Ort an, ob Sie den Termin übernehmen können.

Unterlagen bei evangelischen Trauungen / Gottesdienst zur Eheschließung / gemeinsame kirchliche Trauung

(4) Wenn Sie beide einer evangelischen Kirche angehören, kann eine Trauung in unserer Kirche stattfinden.

(5) Wenn nur einer von Ihnen der evangelischen Kirche angehört und der andere Partner konfessionslos ist, können Sie einen Gottesdienst zur Eheschließung in unserer Kirche feiern.

Wir benötigen in beiden Fällen von Ihnen folgende Unterlagen:

(6) Gehört ein Ehepartner der evangelischen Kirche und einer der römisch-katholischen Kirche an, besteht die Möglichkeit einer gemeinsamen kirchlichen Trauung, die wegen der Beteiligung beider Kirchen eine besonders  langfristige Vorbereitung verlangt.

(7) Eine Segnung von Paaren in Eingetragener Partnerschaft, von denen zumindest einer der Partnerinnen oder der Partner einer der Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland angehört, ist in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsen seit dem 1.1.2017 als öffentlicher Gottesdienst möglich (Beschluss der Kirchenleitung, Handreichung für die Segnung von Paaren in eingetragener Lebensgemeinschaft).

Musik

Unsere Kirchgemeinde hat zwar keinen eigenen Kirchenmusiker, aber eine Reihe von gut ausgebildeten Organisten, die diesen Dienst für ein Honorar ausführen, das in unserer Traugebühr enthalten ist. Wir stellen Ihnen also einen Kirchenmusiker bzw. eine Kirchenmusikerin.  Lieder aus dem Evangelischen Gesangbuch oder aus „Singt von Hoffnung“ sind für unsere Organisten kein Problem. Bei Musikwünschen für Eingang, Zwischenspiel oder Ausgang versuchen wir, Ihren Wünschen zu entsprechen. Sofern Sie auf einen eigenen Organisten Wert legen, so geben Sie uns bitte rechtzeitig Bescheid, damit es zu keinen Doppelbesetzungen kommt. Der entsprechende Organist sollte im Blick auf die zur Verfügung gestellte Orgel mindestens eine Ausbildung zur Kirchenmusikerin/zum Kirchenmusiker mit Leistungsprobe (D) oder eine vergleichbare Ausbildung besitzen.

Blumenschmuck

Die Kirchgemeinde stellt in der Regel die Blumen auf dem Altar. Aller weiterer Blumenschmuck (Ranke an Brautstühlen, Sträuße an den Bankwangen, Bodenvasen,) müsste von Ihnen bzw. einem beauftragten Floristen ausgeführt werden. Wenn ihr Blumenschmuck „aus einem Guss“ sein soll bzw. Sie ganz bestimmte Blumen wünschen, sollten Sie den Blumenschmuck komplett stellen. Absprachen/ Termine dazu bitte mit der Kirchnerin treffen.

Fotos / Filme

Das Fotografieren/ Filmen geschieht unauffällig, ohne die Abläufe der Amtshandlung zu stören. Wir bitten darum, dass nur ein Fotograf während der Amtshandlung tätig wird. Der Standort des Fotografen und die Zeitpunkte der Aufnahmen sind mit dem Pfarrer vor der Amtshandlung abzusprechen. Der Aufbau zusätzlicher Scheinwerfer u.ä. ist nicht gestattet. Akustische Signale der Kamera sind abzustellen. Sollen Aufnahmen gewerblich weiter verwendet werden, ist dies nur nach schriftlicher Zustimmung des Kirchenvorstandes erlaubt. In diesem Falle gilt die aktuelle Gebührenordnung, die Kirchgemeinde erhält zusätzlich pro Aufnahme ein Belegexemplar. Das Fotografieren des Innenraumes und der Ausstattung ist aus restauratorischen Gründen nur ohne Blitzlicht gestattet.

Kosten

Für die mit der Trauung bzw. dem Gottesdienst zur Eheschließung verbundenen äußeren Aufwendungen erhält die Kirchgemeinde Graupa-Liebethal von Ihnen eine Gebühr in Höhe von 240,- €. Über die Verwendung der Gottesdienstkollekte können Sie persönlich entscheiden, wenn Sie damit z.B. ein soziales Projekt, einen Verein o.ä. unterstützen möchten.

Gerne unterstützen wir Sie bei der weiteren Vorbereitung dieses für Sie besonderen Tages und stehen für Ihre Fragen und Wünsche zur Verfügung.

Und jetzt noch einige praktische Informationen:

Infoblatt Trauung / Gottesdienst zur Eheschließung / Gemeinsame kirchliche Trauung in der Ev.-Luth. Kirche Liebethal

Anmeldung zur Trauung / Gottesdienst zur Eheschließung

Grundriss der Ev.-Luth. Kirche Liebtehal: Kirchenschiff Empore  Sitzplan für Corona-Zeit

Disposition der Eule-Orgel Liebethal

Muster Gottesdienstblatt

Die kirchenrechtliche Grundlage jeder evangelischen Trauung ist die Trauordnung unserer Landeskirche, deren Überarbeitung ansteht, so wie das Kirchengesetz über den Gottesdienst zur Eheschließung.

Trauschmuck in der Kirche
Kirche Liebethal
Panorama Altarraum Liebethal
Panorama Altarraum Liebethal
Eule Orgel Liebethal
Eule Orgel Liebethal