Friedhöfe

Friedhöfe der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Graupa – Liebethal
Friedhof Graupa: 01796 Pirna, Ortsteil Graupa, Lindenallee 49 (hinter der Kirche)
Friedhof Liebethal: 01796 Pirna, Ortsteil Liebethal, Bei der Liebethaler Kirche 14
Friedhofsverwalter Diakon Matthias Piel
Telefon: 03501 5857683    E-Mail: matthias.piel@evlks.de

Die Friedhofsverwaltung hat ihren Sitz im Pfarramt der
Ev.-Luth. Kirchgemeinde Graupa – Liebethal
im Ev.-Luth. Kirchgemeindebund Oberelbe Pirna
Borsbergstr. 32, 01796 Pirna, Ortsteil Graupa
Telefon: 03501/548242     E-Mail: kg.graupa_liebethal@evlks.de

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Informationen zur Nutzung der kirchlichen Friedhöfe in Graupa und Liebethal

Der Friedhof ist der Ort, an dem Verstorbene würdig bestattet werden. Er ist ein Ort der Besinnung und des persönlichen Gedenkens an die Toten und an die Begrenztheit des eigenen Lebens. An seiner Gestaltung wird sichtbar, wie der Verstorbenen in Liebe gedacht wird. Die Gestaltung und Pflege des Friedhofs erfordern besondere Sorgfalt, damit die persönliche Würde der Toten wie der Lebenden gewahrt wird und die Bestattungskultur in der Gesellschaft erhalten bleibt.

Öffnungszeiten
März bis Oktober von 7.00 Uhr bis Sonnenuntergang
November bis Februar von 8.00 Uhr bis Sonnenuntergang

Gewerbliche Arbeiten
Steinmetzbetriebe, Gärtner, Bestatter und sonstige Gewerbetreibende bedürfen der vorherigen Zulassung durch den Friedhofsträger.
Die Errichtung von Grabmalen und Grabeinfassungen ist genehmigungspflichtig. Den Antrag stellt der Gewerbetreibende nach Unterschrift des Nutzungsberechtigten.
Einfassungen aus Holz, Kunststoff oder Metall sind nicht genehmigungsfähig.
 
Nicht gestattet sind:
•  das  Befahren  mit  Fahrzeugen  aller  Art,  ausgenommen  sind Kinderwagen,  Rollstühle  und  Fahrzeuge  mit  Genehmigung  der Friedhofsverwaltung,
•  Lärmen,  sportliche  Betätigung,  Spielen,  Musik  und  Ansprachen (außer bei Bestattungen), Anbieten von Waren, Verunreinigungen, Beschädigungen.
• Kinder unter 10 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung und Verantwortung Erwachsener betreten.  
• Hunde sind an der Leine zu führen.

Die Gestaltung der Grabstätte  
Sie ist an die Umgebung anzupassen, so dass der Friedhofszweck erfüllt wird und die Würde des Friedhofs gewahrt bleibt. Grabstätten sind gärtnerisch zu gestalten, wobei die vorgegebenen Außenmaße der jeweiligen Grabstätte zu beachten sind. Grablaternen sollen zweckentsprechend, passend zur Umgebung und nicht höher als 25 cm sein. Auf weitere Gegenstände auf der Grabstätte soll zugunsten der Bepflanzung verzichtet werden.  
Die Verwendung von bildlichen Darstellungen der/des Verstorbenen sind nicht zulässig.
Untersagt sind:
•  Unkrautvernichtungsmittel, chemische Schädlingsbekämpfungs- und Reinigungsmittel
•  die Verwendung von Kunststoffen, Zier-Kies und Steinen für Grabeinfassung oder Grabgestaltung
•  Grabschmuck aus nicht verrottbaren Materialien, die Verwendung von Gläsern, Blechdosen und dergleichen als Vasen sowie das Aufbewahren von Geräten und Gefäßen auf und außerhalb der Grabstätte
Auf die Verwendung von Pflanzschalen sollte verzichtet werden. Pflanzen sind in der Erde der Grabstätte besser aufgehoben.

Die Grabarten auf unseren Friedhöfen:

•  Wahlgrabstätten für Sargbestattung (80 x 180 cm, auch als Doppelstelle 180 x 180 möglich):
In einer Einzelstelle sind innerhalb von 20 Jahren eine Sarg- und eine Urnenbestattung oder zwei Urnenbestattungen möglich. Nutzungsrecht 20 Jahre, die Verlängerung des Nutzungsrechts ist möglich.
•  Reihengrabstätten für Sargbestattung (80 x 180 cm):
Grabstätte für eine Sargbestattung. Nutzungsrecht 20 Jahre, die Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich.
•  Wahlgrabstätten für Urnenbestattung (60 x 100 cm):
In einer Einzelgrabstätte sind innerhalb von 20 Jahren zwei Urnenbestattungen möglich. Nutzungsrecht 20 Jahre, die Verlängerung des Nutzungsrechts ist möglich.
• Urnenreihengrabanlage (nur auf dem Friedhof Liebethal):
Die Bestattung in einer Urnenreihengrabanlage ist im § 28 a der Friedhofsordnung geregelt. Auf jeder Grabstätte trägt eine Grabplatte den Namen sowie das Geburts- und Sterbejahr der Bestatteten. Für die Grabstätte gilt das eingeschränkte Nutzungsrecht, was heißt, dass Grabschmuck aller Art (außer Schnittblumen in den vorgesehenen Steckvasen) nicht zulässig ist. Die Pflege der Anlage übernimmt der Friedhof. Eine Verlängerung nach Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist von 20 Jahren ist nicht möglich.
• Urnengemeinschaftsanlage (nur auf dem Friedhof Graupa):
Die Bestattung in einer Urnengemeinschaftsanlage (UGA) ist im § 28 b der Friedhofsordnung geregelt. In einer UGA werden acht Urnen bestattet, das Gemeinschaftsgrabmal trägt die Namen sowie das Geburts- und Sterbejahr der Bestatteten. Die UGA ist eine Grabstätte ohne Nutzungsrecht, was heißt, dass Grabschmuck aller Art (außer Schnittblumen in den vorgesehenen Steckvasen) nicht zulässig ist. Die Pflege der Anlage übernimmt der Friedhof. Eine Verlängerung nach Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist von 20 Jahren ist nicht möglich.

Immaterielles Kulturerbe  Friedhofskultur

Die Friedhofskultur in Deutschland ist Immaterielles Kulturerbe. Auf Empfehlung der Deutschen UNESCO-Kommission hat im März 2020 die Kultusministerkonferenz die Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes beschlossen.

Im November 2021 haben die wichtigsten Institutionen und Verbände im deutschen Friedhofswesen ein deutliches Zeichen für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Friedhöfe gesetzt und gemeinsam die CHARTA Friedhofskultur unterzeichnet. Das Manifest formuliert den Wert der Friedhofskultur für die Menschen und unsere Gesellschaft. Zugleich definiert die CHARTA ein gemeinsames Begriffsverständnis für den öffentlichen Diskurs zum Thema Friedhofskultur. Nicht zuletzt zeigt sie den großen Facettenreichtum dieses Kulturguts auf.

Anlässlich des 115. Jubiläums der Weihe unseres Friedhofs in Graupa am 2. Juli 2023, schlossen wir uns, wie viele vor uns, dieser CHARTA an, um auch hier vor Ort den Wert unserer Friedhöfe zu unterstreichen. Unser Beitritt zur CHARTA ist somit in eine bundesweite Aktion eingebettet.

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Geschichte des Friedhofs Graupa

Friedhof Graupa 2016-05-01

Jahrhunderte lang wurden die Toten des heutigen Graupa in Schönfeld beigesetzt. Die Orte Groß-, Klein- und Neugraupa gehörten der „Herrschaft Schönfeld“ an und waren daher der Schönfelder Kirchgemeinde zugeordnet. Der etwa 1½-stündige Weg nach Schönfeld wurde zu Fuß zurückgelegt, was im Winter sehr beschwerlich und sogar recht gefährlich war.

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Geschichte des Friedhofs Liebethal

Friedhof Liebethal 2016 - 04 - 07

Alter Friedhof

Der alte Liebethaler Friedhof umgibt die Kirche und wurde im Jahre 1861 vergrößert. Ein Grabstein (stark verwittert aus Sandstein) am Westgiebel der Kirche rechts weist bis in das Jahr 1699 zurück. Er erinnert an die fünf Kinder des Pfarrers Johann Georg Hübsch und seiner Frau Juliane Marie, geb. Hartmann.

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