Ab Mitte August 2020 haben Bauarbeiten an der Kirche Graupa begonnen, die zu zwei verschiedenen Baumaßnahmen gehören. Beide Baumaßnahmen beziehen sich auf das Gebäude der Ev.-Luth. Kirche Graupa. Sie sind im Ablauf miteinander verschränkt aber finanziell und inhaltlich getrennt.
Für dieses Vorhaben laufen die Vorüberlegungen und Gespräche seit dem Beginn des Jahres 2018. Am 6.2.2018 wurde dazu eine Projektvoranfrage bei der LEADER-Region Sächsische Schweiz gestellt auf eine Förderung durch das LEADER – Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum 2014- 2020. Der entscheidene bauliche Grund dafür ist die inzwischen 112 Jahre alte Dachhaut der Graupaer Kirche, die damit an ihre Lebensgrenze gekommen ist. Schieferdeckungen können durchaus 100 Jahre lang halten. Für eine Ziegeldeckung (Biberschwanz) ist das schon eher außergewöhnlich und spricht für die hohe Qualität der im Jahr 1908 verwendeten Dachziegel.
Im Vorfeld des Antrages waren eine Reihe von Untersuchungen und Planungen notwendig. Das Büro für Baupflege berät und klärt dabei in allen Fragen, die seitens der Landeskirche zu berücksichtigen sind (Gewährleistung der Eigenmittel, kirchliche Nutzung) und erteilt die kirchliche Baugenehmigung. Als Architekt für den Gesamtverlauf des Vorhabens von der Leistungsphase 1 bis 9 hat die Kirchgemeinde das Architekturbüro Tille + Jarsumbeck Architekten Ingenieure PartGmbH Dresden vertreten durch Herrn Dipl.-Ing. Sven Jarsumbeck beauftragt. Zu den Planungen vor Antragsstellung gehörten die Archtitektenleitungen der Leistungsphase 1-4 (Grundlagenermittlugn, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplan), Denkmalschutzrechtliche Genehmigung (incl. Restauratorische Voruntersuchung), Naturschutzrechtliche Genehmigung (incl. Fledermausfachliches Konzept), Schadensaufnahme Dachtragwerk, Turm und Nebendächer incl. statische Berechnungen. Seitens der Kirchgemeinde wurde eine 16 Seiten umfassende Antragsbegründung in Text und Bild erstellt, in der die Bedeutung der Kirche Graupa nicht nur als Gottesdienststätte, sondern auch als Veranstaltungs- Bildungs- und Begegnungsstätte im regionalen Kontext und ihren Auswirkungen auf die Lebensqualität in der Region dargestellt wurde.
Am 20.1.2019 wurde dieser Antrag beim Regionalmangament Sächsische Schweiz eingereicht und durchlief die Kohärenz-, Mehrwerts- und Fachprüfung, ehe er am 7.3.2019 vor dem Koordinierungskreis der LEADER-Region durch die Kirchgemeinde als Anstragssteller präsentiert und durch den Koordinierungskreis zur Förderung ausgewählt wurde.
Ziel des Projekts ist die Erhaltung und weitere Nutzung der Evang.-Luth. Kirche Graupa als Gottesdienst- und Veranstaltungsort für Graupa und Umgebung. Von den jährlich 5.000 Gottesdienstbesuchern unserer Gemeinde entfallen ca. 3.000 Besucher auf die Kirche Graupa zuzüglich 1.000 Besucher von Kasualgottesdiensten (insbesondere Trauungen und Trauerfeiern). Darüber hinaus dient die Graupaer Kirche mit ihren 240 Sitzplätzen als Veranstaltungsort für Konzerte und Veranstaltungen, die der gesamten Öffentlichkeit zugänglich sind.
Die Erhaltung und weitere Nutzung der Grauper Kirche verbessert nicht nur das kulturelle Angebot und die Lebensqualität der Kirchgemeindeglieder sondern der Gesamtbevölkerung von Graupa und den umliegenden Orten, da die Nutzung der Kirche sich nicht auf die gottesdienstliche Nutzung beschränkt, sondern auch eine Reihe von Angeboten und Veranstaltungen umfasst, die von allgemeinem Interesse sind. Zum Selbstverständnis unserer kirchlichen Arbeit gehört es, nicht nur einzelne Zielgruppen und Milieus der Gesellschaft zu erreichen, sondern möglichst alle Generationen zu erreichen und zu vernetzen. Allein die lebenssituativen Rituale unserer Kirche von der Geburt bis zum Tod bieten dafür genügend Anknüpfungspunkte. Die Arbeit unserer Kirche geht dabei von der Verbindung der Generationen und der Offenheit für andere Lebensentwürfe aus.
Am 8.10.2019 erging der Förderbescheid des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Die Bausumme des Vorhabens beträgt 454.469 €. Die maximale Födersumme des LEADER-Programms ist in dieser Förderperiode auf 125.000 € begrenzt und wird durch förderfähige Ausgaben in jeder Weise erreicht. Die Eigenmittel in Höhe von 329.469 € werden durch Rücklagen der Kirchgemeinde und durch eine außerordentliche Zuweisung unserer Landeskirche aufgebracht. Der Einsatz von Spenden ist innerhalb dieses Bauvorhabens nicht vorgesehen.
Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.
Da das Innere des Kirchendaches von Fledermäusen als Wochenquartier genutzt wird (Ende der Frostperiode bis Mitte August) wurde der Baubeginn auf den 12.8.2020 festgelegt. Über das gesamte Bauvorhaben gibt es deshalb auch eine ökologische Baubegleitung, die insbesondere den Schutz der streng geschütze Tiere und die Einhaltung von Kompensationsmaßnahmen (Einflugöffnungen, Wärmeglocke, Fledermausbretter) überwacht.
Die Baumaßname umfasst die Erneuerung der Dachdeckung des Hauptdaches und aller Nebendächer, incl. notwendiger Zimmerer-, Holzschutz, Blitzschutz- und Dachklempnerarbeiten. Weiterhin werden am Turmmauerwerk notwendige Reparaturen ausgeführt, sowie ein verschlissener Ringanker erneuert. Für diese Arbeiten ist der Ausbau des ohnehin defekten Glockenstuhls notwendig.
Alle Arbeiten, die mit der Erneuerung des Glockenstuhls zusammenhängen, sind nicht Bestandteil der LEADER-Fördermaßnhame, sondern gehören in den Bauabschnitt 2 (Erneuerung Glockenstuhl - siehe den folgenden Artikel), der durch Spenden unterstützt werden kann.