In den Sitzungen des Kirchenvorstandes im März, April und Mai haben, wie immer, inhaltliche Fragen des Gemeindelebens einen wichtigen Platz eingenommen. So ist zum Beispiel die Gestaltung der Osternacht in Liebethal besprochen und eine Rückschau auf das Konfirmandenprojekt gehalten worden. Es wurde auch beschlossen, auf der Südseite des Graupaer Friedhofs einen neuen Zaun als Doppelzaunmatte mit Unterwühlschutz errichten zu lassen. Damit können Wildschäden durch Überspringen (Rehe) und Unterwühlen (Wildschweine) wirksamer verhindert werden. Eine für unsere Gemeinde wichtige Frage war das weitere Vorgehen in der Frage des Strukturprozesses. Dazu haben zwei Mitglieder des Kirchenvorstandes an insgesamt vier Sitzungen mit unseren zukünftigen Strukturpartnern teilgenommen, die entsprechenden Informationen in den Kirchenvorstand unserer Gemeinde mitgebracht und dort beraten. Auf dieser Grundlage hat der Kirchenvorstand Graupa-Liebethal am 13.05.2019 beschlossen, einer mit allen beteiligten Kirchgemeinden abgestimmten Vereinbarung zur Bildung eines Kirchgemeindebundes zuzustimmen. Diese Vereinbarung, die noch vom Regionalkirchenamt rechtlich bestätigt werden muss, beinhaltet, dass sich die Kirchgemeinden Pirna, Dittersbach-Eschdorf, Pirna-Sonnenstein-Struppen, Graupa-Liebethal und die Philippuskirchgemeinde Lohmen zum 01.01.2021 zum „Ev.-Luth. Kirchgemeindebund Oberelbe Pirna“ zusammenschließen. Die Details regelt das Kirchgemeindestrukturgesetz unserer Landeskirche.
In der Praxis bedeutet das ab 01.01.2021:
• Jede Kirchgemeinde bleibt eine selbstständige Körperschaft öffentlichen Rechts und hat nach wie vor einen eigenen Kirchenvorstand.
• Die Pfarrstellen und die Beschäftigungsverhältnisse aller Mitarbeiter gehen auf den Kirchgemeindebund über.
• Der Kirchgemeindebund führt einen gemeinsamen Haushalt, in dem für die Gebäude der Kirchgemeinden, für ihre zweckbestimmten Rücklagen und ihre Lehen und Stiftungen gesonderte Haushaltstellen eingerichtet werden.
• Vermögen und Schulden der beteiligten Kirchgemeinden werden bei der Bildung des Kirchgemeindebundes festgestellt und verzeichnet.
• Der Kirchgemeindebund wird von einem Vorstand geleitet, dem aus jedem Kirchenvorstand der beteiligten Kirchgemeinden der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des jeweiligen Kirchenvorstands angehören.
Die Vereinbarung zur Bildung des Kirchgemeindebundes stellt den äußeren Rahmen her. Die Aufgabe aller beteiligten Kirchgemeinden wird es sein, diesen Rahmen, Schritt für Schritt, mit Leben zu füllen. Die bisherige Zusammenarbeit der Kirchgemeinden Graupa-Liebethal, Pirna, Pirna-Sonnenstein und Struppen hat dafür schon gute Erfahrungswerte geliefert.