Einem Kind ein Zuhause geben - Formen der Vollzeitpflege
Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII ist die Unterbringung, Betreuung und Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen über Tag und Nacht außerhalb des Elternhauses in einem anderen Haushalt.
Im Landkreis gibt es verschiedene Betreuungsformen für Pflegekinder:
- Vollzeitpflege,
- zeitlich befristete Vollzeitpflege,
- sonderpädagogische Pflegestellen,
- Erziehungsstellen.
Jedes Kind ist anders, jede Situation neu. Dadurch entstehen innerhalb eines Pflegeverhältnisses individuelle Fragen und Anliegen. Die Mitarbeiter des Pflegekinderdienstes stehen den Pflegefamilien deshalb vor, während und nach dem Pflegeverhältnis beratend und begleitend zur Seite.
Wenn Sie Freude am Zusammenleben mit Kindern haben und sich mit Humor und Gelassenheit einem auch anstrengenden Alltag stellen möchten, freuen wir uns auf Sie. Ihr Interesse am Thema Pflegeelternschaft ist geweckt?
Weitere allgemeine Informationen finden Sie hier:
https://www.landratsamt-pirna.de/pflegekinderdienst.html
Kati Kade
Geschäftsbereichsleiterin